FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – von Preisen und Steuer bis zum richtigen Zeitpunkt für den Heckenschnitt.
Anfrage & Ablauf
Wie bekomme ich ein Angebot?
Am schnellsten per WhatsApp: Schicken Sie uns ein paar Fotos, den Ort oder die Postleitzahl und eine kurze Beschreibung der Arbeiten. Sie können uns auch anrufen, eine E-Mail schreiben oder Ihren Auftrag im Garten-Planer zusammenstellen. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
Warum soll ich Fotos schicken?
Mit Fotos können wir den Aufwand meist schon gut einschätzen und Ihnen schneller ein Angebot machen. Bei größeren Aufträgen schauen wir uns die Fläche nach Absprache vor Ort an.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
In allen Münchner Stadtteilen und im Umland, zum Beispiel in Germering, Gräfelfing, Planegg, Gauting, Dachau, Karlsfeld, Haar, Ottobrunn oder Unterhaching. Besonders oft sind wir im Münchner Westen unterwegs, etwa in Freiham, Aubing, Pasing und Langwied. Weitere Orte nach Absprache.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Das hängt von der Jahreszeit und vom Umfang ab. Melden Sie sich am besten frühzeitig – kurzfristige Einsätze sind nach Verfügbarkeit möglich.
Muss ich während der Arbeiten zu Hause sein?
Nicht unbedingt. Wenn der Garten frei zugänglich ist, können wir auch arbeiten, während Sie unterwegs sind. Das besprechen wir vorab mit Ihnen.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Gewerbe?
Ja. Wir betreuen Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Firmengelände – regelmäßig oder nach Bedarf, mit einem festen Ansprechpartner.
Preise & Steuer
Was kostet die Gartenpflege?
Der Preis hängt von Fläche, Zustand, Zugänglichkeit und Umfang der Arbeiten ab – und davon, ob wir Grünschnitt abtransportieren sollen. Schicken Sie uns ein paar Fotos, dann erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Als Privatperson können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf unser Konto, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Materialkosten zählen nicht dazu. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Nehmen Sie den Grünschnitt mit?
Ja, auf Wunsch. Abtransport und Entsorgung vereinbaren wir vorab im Angebot – Sie müssen nichts selbst zum Wertstoffhof bringen.
Gartenpflege
Kann ich die Gartenpflege regelmäßig buchen?
Ja. Neben einzelnen Einsätzen bieten wir regelmäßige Pflege an – zum Beispiel alle 14 Tage von März bis November oder einmal im Monat. Umfang und Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab und passen sie bei Bedarf an.
Wie oft sollte der Rasen gemäht werden?
In der Hauptwachstumszeit im Mai und Juni wächst Rasen am schnellsten – dann ist Mähen alle ein bis zwei Wochen ideal. Im Frühjahr und Herbst reicht meist ein größerer Abstand. Pro Schnitt sollte nicht mehr als ein Drittel der Halmlänge gekürzt werden.
Warum sollte Laub nicht auf dem Rasen liegen bleiben?
Eine dichte Laubschicht nimmt dem Rasen Licht und Luft. Bleibt sie lange liegen, entstehen schnell kahle oder faulige Stellen. In Beeten und unter Sträuchern darf Laub dagegen gern liegen bleiben – und ein Laubhaufen in einer ruhigen Ecke ist ein gutes Winterquartier für Igel.
Hecken, Bäume & Sträucher
Was kostet ein Heckenschnitt?
Das hängt vor allem von Länge, Höhe und Zustand der Hecke ab, außerdem vom Zugang und davon, ob wir das Schnittgut entsorgen sollen. Schicken Sie uns diese Angaben und ein Foto – Sie erhalten ein individuelles Angebot.
Wann darf ich meine Hecke schneiden?
Starke Rückschnitte und das Entfernen von Hecken sind laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Von März bis September sind schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, die nur den Zuwachs entfernen – vorausgesetzt, es brüten keine Vögel in der Hecke.
Wie oft sollte eine Hecke geschnitten werden?
Für die meisten Hecken reichen ein bis zwei Formschnitte im Jahr, typischerweise Ende Juni und bei Bedarf noch einmal im Spätsommer. Ist eine Hecke zu breit oder zu hoch geworden, planen wir einen stärkeren Rückschnitt für die Zeit von Oktober bis Februar.
Fällen Sie auch Bäume?
Nein. Wir schneiden Sträucher, Hecken und kleinere Bäume, Baumfällungen bieten wir nicht an. In München sind viele Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt; eine Fällung muss dann vorher von der Stadt genehmigt werden.
Kann ich Sträucher und Hecken im Sommer entfernen lassen?
Hecken und Gebüsche dürfen vom 1. März bis zum 30. September nicht beseitigt werden (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Größere Entfernungen planen wir deshalb für Herbst und Winter. Einzelne Pflanzen im Beet sind davon nicht betroffen.
Reinigung, Winterdienst & Umzug
Bieten Sie Winterdienst an?
Ja, nach Vereinbarung. Wir räumen Gehwege, Zugänge und Einfahrten und streuen gegen Glätte. Flächen, Zeiten und Umfang legen wir vorab gemeinsam fest.
Wann muss in München der Gehweg geräumt sein?
Außerhalb des Mittleren Rings und des Pasinger Kernbereichs müssen Eigentümer die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen: werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, und bei Bedarf wiederholt bis 20 Uhr. Gestreut werden darf mit Sand oder Splitt, Streusalz ist grundsätzlich verboten. Die Pflicht kann an einen Dienstleister übertragen werden.
Entsorgen Sie bei einer Entrümpelung alles?
Möbel, Holz, Sperrmüll und Hausrat nehmen wir mit und entsorgen sie fachgerecht. Gefährliche Abfälle wie Farben, Lacke, Chemikalien oder Asbest dürfen wir nicht annehmen – dafür gibt es in München eigene Sammelstellen.
Bauen Sie beim Umzug auch Möbel auf?
Nein. Wir helfen beim Tragen sowie beim Be- und Entladen. Möbel- und Küchenmontage, Elektroarbeiten oder Reparaturen übernehmen wir nicht – dafür empfehlen wir einen Fachbetrieb.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns einfach per WhatsApp oder rufen Sie an – wir helfen gern weiter.
Kostenlos und unverbindlich.