Unkraut & Beetpflege
Jäten, Rindenmulch und frische Erde für gepflegte Beete.
Gartenpflege
Mähen, Kanten schneiden, Vertikutieren: Wir halten Ihren Rasen gepflegt – als einmaliger Einsatz oder im festen Rhythmus von März bis November.
Rasenpflege
Gleichmäßig gemäht – das Mähgut sammeln wir auf Wunsch ein und nehmen es mit.
Exakt geschnittene Kanten an Beeten, Wegen und Mauern sorgen für ein gepflegtes Gesamtbild.
Entfernt Moos und Rasenfilz, damit Luft, Wasser und Nährstoffe wieder an die Wurzeln kommen.
Laub, Äste und Schnittreste kommen von der Fläche – damit der Rasen genug Licht bekommt.
Alle 14 Tage oder einmal im Monat: Sie bekommen feste Termine und müssen sich um nichts kümmern.
Im Frühjahr, sobald der Boden abgetrocknet ist, ist die beste Zeit zum Vertikutieren. Danach wächst der Rasen kräftig und dicht nach.
In der Hauptwachstumszeit im Mai und Juni wird alle ein bis zwei Wochen gemäht – dabei nie mehr als ein Drittel der Halmlänge auf einmal. Im Herbst halten wir die Fläche frei von Laub, damit keine kahlen Stellen entstehen.
Echte Fotos
Schicken Sie uns ein paar Fotos und eine kurze Beschreibung – Sie erhalten schnell ein individuelles Angebot.
Für ein schnelles Angebot brauchen wir:
Kostenlos und unverbindlich.
Rasenpflege
In der Hauptwachstumszeit im Mai und Juni wächst Rasen am schnellsten – dann ist Mähen alle ein bis zwei Wochen ideal. Im Frühjahr und Herbst reicht meist ein größerer Abstand. Pro Schnitt sollte nicht mehr als ein Drittel der Halmlänge gekürzt werden.
Ja. Neben einzelnen Einsätzen bieten wir regelmäßige Pflege an – zum Beispiel alle 14 Tage von März bis November oder einmal im Monat. Umfang und Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab und passen sie bei Bedarf an.
Der Preis hängt von Fläche, Zustand, Zugänglichkeit und Umfang der Arbeiten ab – und davon, ob wir Grünschnitt abtransportieren sollen. Schicken Sie uns ein paar Fotos, dann erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Ja. Als Privatperson können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf unser Konto, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Materialkosten zählen nicht dazu. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Weitere Leistungen
Jäten, Rindenmulch und frische Erde für gepflegte Beete.
Herbstlaub, Winterschutz und Frühjahrsputz – zur richtigen Zeit erledigt.
Kompletter Abtransport von Schnittgut und Gartenabfällen.