Feste Termine
Die Pflege läuft im vereinbarten Rhythmus – ohne dass Sie jedes Mal neu beauftragen müssen.
Für Hausverwaltungen & WEGs
Zuverlässige Pflege von Grünanlagen und Außenflächen für Wohnanlagen und Eigentümergemeinschaften in München – planbar, sauber und mit einem festen Ansprechpartner.
Leistungen
Mähen, Kanten, Beete und Pflanzflächen im vereinbarten Rhythmus.
Form- und Rückschnitt – im gesetzlich erlaubten Zeitraum.
Laub von Wegen, Rasen und Stellplätzen – im Herbst auch mehrmals.
Gehwege und Zugänge räumen und streuen – nach Vereinbarung.
Kehren und Reinigen von Wegen, Zufahrten und Mülltonnenplätzen.
Kontrollgänge und helfende Hände rund ums Haus.
Keller, Dachböden und Gemeinschaftsräume räumen, z. B. nach einem Auszug.
Zusammenarbeit
Die Pflege läuft im vereinbarten Rhythmus – ohne dass Sie jedes Mal neu beauftragen müssen.
Sie sprechen direkt mit dem Inhaber: kurze Wege per Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
Rechnungen mit ausgewiesenen Arbeitskosten – für die § 35a-Bescheinigung Ihrer Eigentümer.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen nach jedem Einsatz Fotos der erledigten Arbeiten.
So beginnt die Zusammenarbeit
Wir schauen uns die Außenanlagen an – vor Ort oder anhand von Fotos und Plänen.
Sie erhalten ein Angebot mit Leistungsumfang und Rhythmus für die ganze Saison.
Wir arbeiten die vereinbarten Termine zuverlässig ab und stimmen Sonderwünsche kurz ab.
Kundenstimmen
„Pünktlich und sorgfältig bei der Arbeit. Absprachen und Termine werden eingehalten. Klare Empfehlung.“
„Sehr zuverlässiger und freundlicher Service. Die Gartenarbeiten wurden sauber, professionell und sorgfältig erledigt. Gute Kommunikation. Ich bin sehr zufrieden und kann auf jeden Fall weiterempfehlen!“
„Sehr zuverlässiger und freundlicher Service. Die Arbeiten wurden sauber, sorgfältig und pünktlich ausgeführt. Gute Kommunikation und faire Preise.“
Schicken Sie uns die wichtigsten Eckdaten – wir melden uns mit einem Vorschlag für Leistungen und Rhythmus.
Für ein schnelles Angebot brauchen wir:
Kostenlos und unverbindlich.
Für Hausverwaltungen
Ja. Wir betreuen Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Firmengelände – regelmäßig oder nach Bedarf, mit einem festen Ansprechpartner.
Außerhalb des Mittleren Rings und des Pasinger Kernbereichs müssen Eigentümer die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen: werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, und bei Bedarf wiederholt bis 20 Uhr. Gestreut werden darf mit Sand oder Splitt, Streusalz ist grundsätzlich verboten. Die Pflicht kann an einen Dienstleister übertragen werden.
Ja. Als Privatperson können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf unser Konto, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Materialkosten zählen nicht dazu. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Der Preis hängt von Fläche, Zustand, Zugänglichkeit und Umfang der Arbeiten ab – und davon, ob wir Grünschnitt abtransportieren sollen. Schicken Sie uns ein paar Fotos, dann erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.