Reinigung

Hochdruck­reinigung in München

Grünbelag, Moos und Schmutz auf Terrasse, Wegen oder Einfahrt? Wir reinigen Ihre Außenflächen gründlich – Fugen und Ränder inklusive.

  • München & Umland
  • Angebot nach Fotos
  • Kostenlos & unverbindlich
Reinigung einer langen gepflasterten Einfahrt

Hochdruckreinigung

Das gehört dazu

  • Terrassen

    Stein- und Betonflächen – mit angepasstem Druck je nach Material.

  • Wege & Einfahrten

    Gehwege, Hofeinfahrten und Garagenzufahrten werden wieder sauber.

  • Pflasterfugen

    Moos und Unkraut aus den Fugen entfernen – für ein sauberes Gesamtbild.

  • Treppen, Mauern & Steine

    Außentreppen, Natursteinmauern und Gartensteine.

  • Kehren & Nachreinigen

    Zum Schluss wird gekehrt, damit kein Schmutz zurückbleibt.

Gut zu wissen

Nicht jede Fläche verträgt den gleichen Druck: Weiche Natursteine und Holz reinigen wir mit mehr Abstand und weniger Druck, damit die Oberfläche keinen Schaden nimmt.

Lose Steine oder beschädigtes Pflaster reparieren wir nicht – dafür empfehlen wir einen Pflasterbetrieb.

Echte Fotos

Einblicke aus unseren Einsätzen

  • Pflasterfläche wird mit dem Besen gereinigt
  • Kehren einer Pflasterfläche vor dem Haus
  • Kantenschnitt an einem gepflasterten Weg

Hochdruckreinigung anfragen

Schicken Sie uns ein paar Fotos und eine kurze Beschreibung – Sie erhalten schnell ein individuelles Angebot.

Für ein schnelles Angebot brauchen wir:

  • Ort oder Postleitzahl
  • welche Flächen gereinigt werden sollen
  • ungefähre Größe in Quadratmetern
  • ein paar Fotos
  • ob ein Wasseranschluss vorhanden ist

Hochdruckreinigung

Häufige Fragen

Was kostet die Gartenpflege?

Der Preis hängt von Fläche, Zustand, Zugänglichkeit und Umfang der Arbeiten ab – und davon, ob wir Grünschnitt abtransportieren sollen. Schicken Sie uns ein paar Fotos, dann erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Muss ich während der Arbeiten zu Hause sein?

Nicht unbedingt. Wenn der Garten frei zugänglich ist, können wir auch arbeiten, während Sie unterwegs sind. Das besprechen wir vorab mit Ihnen.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ja. Als Privatperson können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf unser Konto, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Materialkosten zählen nicht dazu. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.

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