Gartenpflege

Baum- und Strauch­schnitt in München

Wir lichten Sträucher aus, schneiden Ziergehölze zurück und bringen kleinere Bäume wieder in Form – mit Blick darauf, was der Pflanze guttut.

  • München & Umland
  • Angebot nach Fotos
  • Steuerlich absetzbar (§ 35a EStG)
Rückschnitt eines großen Strauchs, abgeschnittene Äste am Boden

Baum- & Strauchschnitt

Das gehört dazu

  • Strauchschnitt

    Auslichten und Verjüngen, damit Sträucher wieder dicht wachsen und schön blühen.

  • Rückschnitt von Gehölzen

    Zu groß gewordene Gehölze kürzen wir auf ein Maß, das zu Ihrem Garten passt.

  • Kleinere Bäume

    Pflegeschnitt für Obst- und Zierbäume, zum Beispiel das Auslichten der Krone.

  • Zerkleinern & Aufräumen

    Äste werden zerkleinert und gesammelt – auf Wunsch nehmen wir den Grünschnitt gleich mit.

Gut zu wissen

Viele Sträucher schneidet man am besten im späten Winter oder direkt nach der Blüte. Kräftige Rückschnitte an Gehölzen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur von Oktober bis Ende Februar erlaubt.

Baumfällungen bieten wir nicht an: In München sind viele Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt, und eine Fällung muss vorher genehmigt werden. Dafür empfehlen wir einen spezialisierten Baumpflegebetrieb.

Echte Fotos

Einblicke aus unseren Einsätzen

  • Rückschnitt eines Baums hinter einem blühenden Rosenbeet
  • Baumschnitt im Garten, im Vordergrund Rosen
  • Strauchschnitt in einem Garten mit Holzzaun
  • Auslichten eines Strauchs am Rand einer Rasenfläche
  • Grünschnitt wird mit der Astschere zerkleinert

Baum- & Strauchschnitt anfragen

Schicken Sie uns ein paar Fotos und eine kurze Beschreibung – Sie erhalten schnell ein individuelles Angebot.

Für ein schnelles Angebot brauchen wir:

  • Ort oder Postleitzahl
  • welche Pflanzen geschnitten werden sollen
  • ungefähre Höhe
  • ein paar Fotos

Baum- & Strauchschnitt

Häufige Fragen

Fällen Sie auch Bäume?

Nein. Wir schneiden Sträucher, Hecken und kleinere Bäume, Baumfällungen bieten wir nicht an. In München sind viele Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt; eine Fällung muss dann vorher von der Stadt genehmigt werden.

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Starke Rückschnitte und das Entfernen von Hecken sind laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Von März bis September sind schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, die nur den Zuwachs entfernen – vorausgesetzt, es brüten keine Vögel in der Hecke.

Nehmen Sie den Grünschnitt mit?

Ja, auf Wunsch. Abtransport und Entsorgung vereinbaren wir vorab im Angebot – Sie müssen nichts selbst zum Wertstoffhof bringen.

Was kostet die Gartenpflege?

Der Preis hängt von Fläche, Zustand, Zugänglichkeit und Umfang der Arbeiten ab – und davon, ob wir Grünschnitt abtransportieren sollen. Schicken Sie uns ein paar Fotos, dann erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.

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