Reinigung

Winterdienst in München

Schnee räumen und Glätte bekämpfen: Nach Vereinbarung halten wir Gehwege, Zugänge und Einfahrten sicher begehbar – für Privathaushalte, Hausverwaltungen und Gewerbe.

  • München & Umland
  • Angebot nach Fotos
  • Kostenlos & unverbindlich

Winterdienst

Das gehört dazu

  • Schnee räumen

    Gehwege vor dem Grundstück, Hauszugänge, Einfahrten und Stellplätze.

  • Streuen gegen Glätte

    Mit Sand oder Splitt – Streusalz ist auf Münchner Gehwegen grundsätzlich verboten.

  • Nach Vereinbarung

    Flächen, Einsatzzeiten und Umfang legen wir vor der Saison gemeinsam fest.

  • Für Wohnanlagen & Gewerbe

    Auch für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Firmengelände.

Räum- und Streupflicht in München

Außerhalb des Mittleren Rings und des Pasinger Kernbereichs müssen Grundstückseigentümer die Gehwege vor ihrem Grundstück selbst räumen und streuen. Innerhalb dieses Gebiets übernimmt das die Stadt.

Die Gehwege müssen werktags bis spätestens 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr frei sein – und bei Bedarf bis 20 Uhr immer wieder geräumt werden. Diese Pflicht können Sie an einen Dienstleister übertragen.

Quelle

Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München (§ 5), Infoblatt der Stadt München, Stand Januar 2025. Keine Rechtsberatung.

Winterdienst anfragen

Schicken Sie uns ein paar Fotos und eine kurze Beschreibung – Sie erhalten schnell ein individuelles Angebot.

Für ein schnelles Angebot brauchen wir:

  • Adresse oder Postleitzahl
  • welche Flächen geräumt werden sollen
  • ungefähre Länge des Gehwegs
  • ob privat oder für eine Hausverwaltung

Winterdienst

Häufige Fragen

Bieten Sie Winterdienst an?

Ja, nach Vereinbarung. Wir räumen Gehwege, Zugänge und Einfahrten und streuen gegen Glätte. Flächen, Zeiten und Umfang legen wir vorab gemeinsam fest.

Wann muss in München der Gehweg geräumt sein?

Außerhalb des Mittleren Rings und des Pasinger Kernbereichs müssen Eigentümer die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen: werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, und bei Bedarf wiederholt bis 20 Uhr. Gestreut werden darf mit Sand oder Splitt, Streusalz ist grundsätzlich verboten. Die Pflicht kann an einen Dienstleister übertragen werden.

Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Gewerbe?

Ja. Wir betreuen Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Firmengelände – regelmäßig oder nach Bedarf, mit einem festen Ansprechpartner.

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