Haushalt & Umzug

Hausmeister- und Hilfs­dienste in München

Pflege der Außenanlagen, regelmäßige Kontrollgänge und helfende Hände bei kleinen Aufgaben rund ums Haus – für Hausverwaltungen, Eigentümer und Privathaushalte.

  • München & Umland
  • Angebot nach Fotos
  • Kostenlos & unverbindlich
Kehren einer Pflasterfläche vor dem Haus

Hausmeister- & Hilfsdienste

Das gehört dazu

  • Außenanlagen pflegen

    Grünflächen, Hecken, Wege und Mülltonnenplätze sauber und ordentlich halten.

  • Kontrollgänge

    Ein regelmäßiger Blick auf Gelände und Gemeinschaftsflächen – Auffälligkeiten melden wir Ihnen.

  • Einfache Reinigung

    Wege und Zugänge kehren, Laub und Schmutz entfernen, Außenflächen sauber halten.

  • Helfende Hände

    Tragen, Aufräumen, kleine Hilfsdienste – was eben anfällt.

  • Winterdienst

    Gehwege und Zugänge räumen und streuen – nach Vereinbarung.

Was wir nicht übernehmen

Handwerkliche Arbeiten wie Reparaturen, Elektro- oder Sanitärarbeiten führen wir nicht aus. Dafür empfehlen wir einen Fachbetrieb – um alles andere rund ums Haus kümmern wir uns gern.

Echte Fotos

Einblicke aus unseren Einsätzen

  • Kehren einer Pflasterfläche vor dem Haus
  • Reinigung einer langen gepflasterten Einfahrt

Hausmeister- & Hilfsdienste anfragen

Schicken Sie uns ein paar Fotos und eine kurze Beschreibung – Sie erhalten schnell ein individuelles Angebot.

Für ein schnelles Angebot brauchen wir:

  • Adresse oder Postleitzahl des Objekts
  • welche Aufgaben anfallen
  • gewünschter Rhythmus, z. B. wöchentlich
  • ungefähre Größe der Außenanlage

Hausmeister- & Hilfsdienste

Häufige Fragen

Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Gewerbe?

Ja. Wir betreuen Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Firmengelände – regelmäßig oder nach Bedarf, mit einem festen Ansprechpartner.

Bieten Sie Winterdienst an?

Ja, nach Vereinbarung. Wir räumen Gehwege, Zugänge und Einfahrten und streuen gegen Glätte. Flächen, Zeiten und Umfang legen wir vorab gemeinsam fest.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ja. Als Privatperson können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf unser Konto, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Materialkosten zählen nicht dazu. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Weitere Leistungen

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Winterdienst

Schnee räumen und streuen – nach Vereinbarung.

  • Schneeräumen
  • Streuen
Pflasterfläche wird mit dem Besen gereinigt

Hochdruckreinigung

Terrassen, Wege und Pflaster gründlich reinigen – Fugen und Ränder inklusive.

  • Terrassen
  • Wege
  • Pflaster

Entrümpelung

Keller, Schuppen, Dachboden oder Garten – inklusive Möbel- und Altholzentsorgung.

  • Keller & Schuppen
  • Möbel
  • Altholz