Alle 14 Tage
Von März bis November – ideal für Rasen und Beete, die schnell wachsen. Ihr Garten sieht immer gepflegt aus.
Gartenpflege-Abo
Ihr Garten, immer gepflegt: Wir kommen im festen Rhythmus, mähen, schneiden und räumen auf – und Sie genießen einfach Ihren Garten.
Ihr Rhythmus
Von März bis November – ideal für Rasen und Beete, die schnell wachsen. Ihr Garten sieht immer gepflegt aus.
Für pflegeleichte Gärten und Wohnanlagen: Rasen, Kanten, Beete und Wege werden regelmäßig in Ordnung gebracht.
Ihr eigener Rhythmus oder feste Termine im Jahr – zum Beispiel Frühjahrsputz, Heckenschnitt im Sommer und Laub im Herbst.
Bei jedem Termin
Gleichmäßig gemäht, Kanten sauber geschnitten.
Unkraut entfernen, Pflanzenreste raus, Beetränder in Form.
Formschnitt nach Bedarf, damit alles in Form bleibt.
Aufnehmen und – nach Vereinbarung – gleich mitnehmen.
Kehren, damit kein Schmutz und keine Blätter liegen bleiben.
Sie müssen nichts selbst zum Wertstoffhof fahren.
Ihre Vorteile
Sie wissen, wann wir kommen – und müssen nicht jedes Mal neu anfragen.
Sie sprechen direkt mit dem Inhaber, am einfachsten per WhatsApp.
Ihr Garten wird versorgt, auch wenn Sie unterwegs sind.
Ändert sich etwas, passen wir Umfang und Rhythmus an.
Steuerlich absetzbar
Für Gartenpflege können Privatpersonen 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf unser Konto, zum Beispiel per Überweisung – nicht bar.
So starten wir
Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp – oder wir schauen uns Ihren Garten vor Ort an.
Wir schlagen Rhythmus und Umfang vor. Sie entscheiden, was gemacht werden soll.
Wir kommen zuverlässig zum vereinbarten Termin und halten Ihren Garten in Form.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Garten – wir machen Ihnen einen Vorschlag für Rhythmus und Umfang.
Für ein schnelles Angebot brauchen wir:
Kostenlos und unverbindlich.
Gartenpflege-Abo
Ja. Neben einzelnen Einsätzen bieten wir regelmäßige Pflege an – zum Beispiel alle 14 Tage von März bis November oder einmal im Monat. Umfang und Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab und passen sie bei Bedarf an.
Ja. Als Privatperson können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf unser Konto, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Materialkosten zählen nicht dazu. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Der Preis hängt von Fläche, Zustand, Zugänglichkeit und Umfang der Arbeiten ab – und davon, ob wir Grünschnitt abtransportieren sollen. Schicken Sie uns ein paar Fotos, dann erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Nicht unbedingt. Wenn der Garten frei zugänglich ist, können wir auch arbeiten, während Sie unterwegs sind. Das besprechen wir vorab mit Ihnen.